Das Schuljahr 2020/21 startet unter Corna-Bedingungen. Besonders zu beachten ist hier die "Corona-Verordnung Schule", die den Schulbesuch zur Infektionsvorbeugung einschränkt. Eltern müssen eine Erklärung über Gesundheitszustand und ggf. Reisetätigkeit abgeben.

Gemäß den jüngsten kultusministerialen Vorgaben dürfen Schüler die Schule nicht besuchen, bzw. werden ausgeschlossen,

  • die Reise- und Urlaubsrückkehrer sind und in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn in einem Risikogebiet waren und den Behörden bislang kein ärztliches Zeugnis vorgelegt worden ist. Als Risikogebiete zählen u.a. die gesamte Türkei, ganz Spanien, Albanien, Teile Kroatiens, Teile Frankreichs, Ägypten, Teile Rumäniens und Bulgariens, u.a. (Übersicht Risikogebiete RKI) Grundsätzlich gilt bei Einreise aus solchen Ländern und Regionen eine Testpflicht sowie eine Quarantänepflicht.
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind z.B. Fieber ab 38°C, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma), Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns.
  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

 

Die Corona-Verordnung Schule (§ 6 Abs. 2) verpflichtet Eltern dazu, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen (s.u.) erfüllen. Hierzu müssen alle Eltern das nachstehende Formular für jedes Kind ausfüllen und am Tage des Schulbeginns der Klassenlehrkraft vorlegen. Schüler, die kein solches Formular durch die Eltern vorlegen können, muss der Schulbesuch verwehrt werden.

Download Gesundheitsbestätigung

Das Kultusministerium weist darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen Bußgelder nach dem lnfektionsschutzgesetz drohen.

 

Sofern solche Ausschlussgründe bekannt sind oder bekannt werden, sind Schüler & Eltern verpflichtet,

  • die Einrichtung (also die Schule) umgehend zu informieren,
  • den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,
  • Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der Betreuung umgehend von der Schule abholen, sofern es nicht selbst den Heimweg antreten kann.