GFS & Unterricht
GFSen in Pandemiezeiten
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Der Schulalltag unter Pandemiebedingungen schlägt sich auch bei den GFS (gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen) nieder. Unter Pandemiebedingungen ist die Erbringungspflicht für GFSen in Klassenstufen 8 und 9 ausgesetzt. GFSen KÖNNEN von Schülern erbracht werden, wenn diese dies wünschen, MÜSSEN aber nicht!
Weitere Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums
"GFS" ab Klasse 8
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GFS steht für "Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen" und meint eine andere Art der schulischen Leistungserbringung, alternativ zu den schriftlichen Klassenarbeiten.