Unser Namenspate Theodor Heuss
...war der erste deutsche Bundespräsident und Vordenker eines friedlichen, vereinten Europas.
Ein bisschen Statistik, gefällig?
An der THRS werden im Jahr 2023 ca. 760 Schüler in 30 Klassen von 60 Lehrkräften in mehr als 20 Fächern unterrichtet. Zwei FSJ-ler und zwei Schulsozialarbeitskräfte unterstützen das Schulleben.
Alle Schüler durchlaufen in einer Projektphase verschiedene digitale Lernzugänge.
Das HeussLab-Team hat Workshops vor dem Greenscreen (5er), mit Lego Mind Storms (6er) und weitere digitial basierte Lernangebote entwickelt.
Die THRS Hockenheim...
feierte 2019 ihr offizielles 50-jähriges Jubiläum. Bereits in der dritten Generation werden hier junge Menschen auf ihr Leben vorbereitet.
Unser HeussLab bietet praktische Lernerlebnisse
...zum Beispiel vor dem Greenscreen, im Podcast-Studio, mit Lego-Mindstorms, beim Drohnenflug oder in der Virtual Reality.

Ethik & Religionsmündigkeit

Das Fach Ethik existiert für Schüler, die nicht den Religionsunterricht besuchen, z.B. solche, die dem islamischen Glauben angehören, oder solche, die das Fach Religion aus anderen Gründen nicht besuchen oder nicht mehr besuchen können/wollen (Religionsmündigkeit).

 

ISLAMISCHE ODER ANDERE GLAUBENSGEMEINSCHAFTEN:

Schüler, die dem islamischen Glauben oder anderen Reigionsgemeinschaften (alle außer den beiden christlichen Konfessionen "katholisch und "evangleisch") angehören und die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen das Fach Ethik besuchen (gilt ab Klassenstufe 5 durchgängig!)

 

RELIGIONSMÜNDIGKEIT & WECHSEL RELIGION-ETHIK

Für Schüler, die den Religionsunterricht besuchen, dies aber aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht mehr können/wollen, gelten die Grundsätze der Religionsfreiheit und damit auch das Recht, entscheiden zu können, ob der Religions- oder der Ethikunterricht besucht wird.

Grundsätzlich gilt:

"Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann der Jugendliche eigenverantwortlich entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsmündigkeit, vom August 2017)

Alternativ zum Religionsunterricht muss in Baden-Württemberg der Ethikunterricht besucht werden. Die Entscheidung, von Religion nach Ethik zu wechseln, muss schriftlich an die Schulleitung spätestens zum Halbjahr erfolgen. Die Schüler müssen dann schriftlich eine Willensbekundung verfassen, in der der Wechsel von Religion nach Ethik "aus Glaubens- und Gewissensgründen" dargelegt wird. Dabei gilt die Unterschrift des Schülers als ausschlaggebend. Die Unterschrift der Eltern soll "in Kenntnis" erfolgen, eine Zustimmung der Eltern ist, gemäß den Grundsätzen der Religionsfreiheit, nicht erforderlich.

 

INFORMATION RUND UM ETHIK:

Informationen zu Inhalten des Faches Ethik und zu den Grundsätzen der Religionsmündigkeit sowie ggf. zum Wechsel von Religion nach Ethik erteilt Herr Robin Pitsch.