Schulhof der Theodor-Heuss-Realschule Hockenheim groß

Anmeldung an der Theodor-Heuss-Realschule

Die Anmeldung neuer Schüler ist grundsätzlich zu den Schulhalbjahren möglich und erfordert in den Klassenstufen 6 bsi 10 das Einverständnis der Schulleitung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Sekretariat und, falls notwendig, einen Termin mit der Schulleitung. Auch bei der Anmeldung neuer Fünftklässler bieten wir Beratungsgespräche an.

Die Anmeldung an einer Schule ist aufgrund der vielen verschiedenen Daten inzwischen leider sehr bürokratisch – aber eben so vorgeschrieben. Nutzen Sie daher unsere Online-Anmeldung.

Entweder: Anmeldung Online

Folgen Sie dem Link und geben Sie online die entsprechenden Daten für die Anmeldung ein.

Oder: analoges Anmeldeformular

Falls Sie die Anmeldung analog durchführen wollen, laden Sie bitte das Anmeldeformular herunter und reichen es mit den anderen Dokumenten im Sekretariat ein.

Anmeldung Klasse 6-10

  • Anmeldeformular
  • Zeugnisse der letzten Schule
  • Impfschutz Masern (mehr Infos hier)
  • ggf. ist die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig. Näheres siehe ganz unten „Sorgerechtsfrage“*

Anmeldung Klasse 5

Bei der Anmeldung der neuen Fünftklässler gelten die gesonderten zentralen Anmeldetermine. Bringen Sie hierzu die Anmeldedokumente im Original mit. Eine persönliche Vorstellung der Schüler ist nicht erforderlich. Bei Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulempfehlung ist bereits im Vorfeld ein Beratungsgespräch durch die Eltern zu vereinbaren.

  • Anmeldeformular
  • Impfschutz Masern (mehr Infos hier)
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Stammbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis, Kinderpass)
  • Formularblätter der Grundschule zum Aufnahmeverfahren
    • Blatt 4 : Anmeldung an der Weiterführenden Schule
    • Blatt 5: Bestätigung der Grundschule über ein Informations- und Beratungsgespräch
    • Blatt 7 Grundschulempfehlung(Es sind die Originale erforderlich! – Keine Kopien!)
  • ggf. ist die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts notwendig. Näheres siehe ganz unten „Sorgerechtsfrage“*

Sollten Sie eine Aufnahme in den „Bilingualen Zug“ oder in das IT-Profil der THRS wünschen, ist bei Überbelegung die Leistung in der Grundschule ausschlaggebend. In diesem Fall bitten wir um Vorlage einer Kopie der Halbjahresinformation.

* Sorgerechtsfrage

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Entscheidung über die Anmeldung in der weiterführenden Schule zwischen den Elternteilen einvernehmlich zu treffen.

  • Sind beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt, leben aber getrennt, ist die Schule verpflichtet sich der Zustimmung beider Sorgeberechtigten zu versichern, entweder
    • beide Sorgeberechtigten nehmen die Anmeldung vor oder
    • der Sorgeberechtigte, der die Anmeldung vornimmt, muss die schriftliche Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten vorlegen.
  • Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, muss er der Schule einen Nachweis vorlegen. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Entscheidung über die Anmeldung in der weiterführenden Schule zwischen den Elternteilen einvernehmlich zu treffen.