Schulhof der Theodor-Heuss-Realschule Hockenheim groß

Fach Ethik

Das Fach Ethik existiert für Schüler, die nicht den Religionsunterricht besuchen,

z.B. solche, die dem islamischen Glauben angehören, oder solche, die das Fach Religion aus anderen Gründen nicht besuchen oder nicht mehr besuchen können/wollen (Religionsmündigkeit).

Islamische oder andere Glaubensgemeinschaften:

Schüler, die dem islamischen Glauben oder anderen Reigionsgemeinschaften (alle außer den beiden christlichen Konfessionen „katholisch und „evangleisch“) angehören und die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen das Fach Ethik besuchen (gilt ab Klassenstufe 5 durchgängig!)

Religionsmündigkeit & Wechsel Religion-Ethik:

Für Schüler, die den Religionsunterricht besuchen, dies aber aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht mehr können/wollen, gelten die Grundsätze der Religionsfreiheit und damit auch das Recht, entscheiden zu können, ob der Religions- oder der Ethikunterricht besucht wird.

Grundsätzlich gilt:

„Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Mit Eintritt der Religionsmündigkeit kann der Jugendliche eigenverantwortlich entscheiden, ob er am Religionsunterricht teilnehmen möchte oder nicht.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsmündigkeit, vom August 2017)

Alternativ zum Religionsunterricht muss in Baden-Württemberg der Ethikunterricht besucht werden. Die Entscheidung, von Religion nach Ethik zu wechseln, muss schriftlich an die Schulleitung spätestens zum Halbjahr erfolgen. Die Schüler müssen dann schriftlich eine Willensbekundung verfassen, in der der Wechsel von Religion nach Ethik „aus Glaubens- und Gewissensgründen“ dargelegt wird. Dabei gilt die Unterschrift des Schülers als ausschlaggebend. Die Unterschrift der Eltern soll „in Kenntnis“ erfolgen, eine Zustimmung der Eltern ist, gemäß den Grundsätzen der Religionsfreiheit, nicht erforderlich.